Hurra! Die berufliche Reha-Maßnahme ist bewilligt und es geht los. Doch kurze Zeit später ist Urlaubszeit. Gelegenheit für Ferien, Erholung und Entspannung. Doch darf ich einfach Urlaub nehmen?
Habe ich Anspruch?
Grundsätzlich ja. Es gilt bei längeren Maßnahmen der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 2 Tagen pro Kalendermonat. Aber: Diesen Urlaub kannst du nur bedingt frei wählen. Oft haben die Bildungsträger, bedingt durch Feiertage oder Ferien, bereits Tage bestimmt, an welchen der Schulbetrieb eingestellt wird. Nur in diesen festgelegten Ferienzeiten kann Urlaub genommen werden. Sprich deshalb beim Bildungsträger deine Urlaubswünsche ab.
Ist noch Urlaub übrig?
Sollten darüber hinaus noch Urlaubstage verfügbar sein, können diese in Absprache mit deiner/deinem Reha-Berater/in und dem Bildungsträger genommen werden. Beachte: Es geht um Erwachsenenbildung, die das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben hat. Diese soll unter dem gesetzlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Wenn möglich, wäre es sinnvoll den Urlaub vor oder nach der Maßnahme zu nehmen.
Noch Fragen?
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