Kostenlose Beratung unter 040 79724421

Wie stelle ich einen Antrag fĂŒr die berufliche Reha?

Die Reha-Antragstellung ist, wie andere Sozialleistungen auch, im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie dient der Berufsförderung, besonders bei Schwerbehinderung. Um Ihr Antragsrecht zu nutzen, mĂŒssen Sie in erkennbarer Weise Ihren Willen zum Ausdruck bringen. Das funktioniert persönlich vor Ort, schriftlich mit einem Formular, online als Download oder online mit Direktversand. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), auch Antrag auf berufliche Reha genannt, kann auch von Kliniken gestellt werden.

Wie stelle ich einen Reha-Antrag vor Ort?

Bei der persönlichen Reha-Antragstellung vor Ort wird Ihr Anliegen zunĂ€chst besprochen, um den Reha-Bedarf und die ZustĂ€ndigkeit zu klĂ€ren. Im Anschluss wird Ihr LTA-Antrag schriftlich erfasst und auf VollstĂ€ndigkeit geprĂŒft. Zu den Voraussetzungen hierfĂŒr gehört es, dass Sie alle Unterlagen vorlegen können, die den Reha-Bedarf bestĂ€tigen. Am Ende prĂŒfen Sie jedes Formular und unterschreiben den LTA-Antrag. Sie erhalten zum Abschluss eine BestĂ€tigung.

ZurĂŒck zum Inhalt

Wie stelle ich einen eigenen schriftlichen Reha-Antrag?

Die schriftliche Reha-Antragstellung ist Ă€hnlich wie die mĂŒndliche vor Ort. Der Unterschied ist, dass Sie jedes Formular in Ruhe zu Hause ausfĂŒllen können. Eventuelle Vordrucke (z. B. DRV-AntrĂ€ge G0100/G0130) erhalten Sie von den zustĂ€ndigen Stellen oder online als Download. Außerdem erhalten Sie immer ein Merkblatt und eine AusfĂŒllhilfe. Den fertig ausgefĂŒllten und von Ihnen unterschriebenen LTA-Antrag senden Sie einfach an die Postanschrift der zustĂ€ndigen Behörde.

Praxis-Tipp: Der LTA-Antrag muss nicht zwingend als Einschreiben verschickt werden. Es reicht, den Brief mit einem Aufpreis von 1,10 EUR als “Prio” zu versenden. Der Brief lĂ€sst sich dann genauso nachverfolgen.

Mehr Infos

Mit den Online-Tools auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie ohne Registrierung Ihre berufliche Reha online beantragen. Zur Nutzung stellt die DRV eine AusfĂŒllhilfe fĂŒr den LTA-Antrag zur VerfĂŒgung. Sie werden gebeten, die Fragen des Antrags vollstĂ€ndig und korrekt zu beantworten.

Seit September 2023 gibt es das neue DRV Online-Angebot „Mein Kundenportal“. Es bĂŒndelt zahlreiche Online-Services der Deutschen Rentenversicherung an zentraler Stelle und ist direkt auf der Startseite der Deutschen Rentenversicherung und unter unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Kundenportal zu finden.

ZurĂŒck zum Inhalt

Was ist eine Aufforderung zur Antragstellung? Was ist das Dispositionsrecht?

In bestimmten FĂ€llen stellen Sie den Antrag nicht auf eigene Initiative, sondern werden dazu von der Arbeitsagentur oder Krankenkasse aufgefordert. Nach dem 3. Sozialgesetzbuch kann Sie die Agentur fĂŒr Arbeit / Arbeitsagentur zur Reha-Antragstellung auffordern, wenn Ihre LeistungsfĂ€higkeit wegen gesundheitlicher Handicaps gemindert ist. Sind Sie arbeitsunfĂ€hig, dann hat die zustĂ€ndige Krankenkasse nach dem 5. Sozialgesetzbuch das Recht, Sie dazu aufzufordern. Gegen die Aufforderung kann Widerspruch eingelegt werden.  

DRV Formular G0100-00
DRV Formular G0100-00: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe fĂŒr Versicherte – Rehabilitationsantrag, Auszug Seite 1

Sobald Sie aufgefordert werden, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, wird Ihr Dispositionsrecht eingeschrĂ€nkt. Das heißt, dass Sie nur noch einen eingeschrĂ€nkten Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Das bedeutet, dass Sie Ihren Antrag beispielsweise nur noch mit Zustimmung der auffordernden Behörde bzw. Krankenkasse zurĂŒckziehen können.

ZurĂŒck zum Inhalt

Schritt fĂŒr Schritt: Hilfe bei der Antragsstellung fĂŒr die berufliche Reha

1. Reha-Bedarf feststellen

Bevor Sie eine berufliche Reha beantragen, sollten Sie Ihren Bedarf auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben feststellen lassen. Dazu eignen sich besonders Ă€rztliche Stellungnahmen, medizinische Beurteilungen von Kurkliniken – sogenannte Epikrisen – oder Gutachten, in denen dieser Bedarf bescheinigt wird. Wichtig ist aber auch, selbst zu ĂŒberlegen, welchen Mehrwert eine berufliche Rehabilitation fĂŒr Sie haben kann. Denn im GesprĂ€ch mit dem Reha-KostentrĂ€ger werden Sie gezielt nach Ihren persönlichen BeweggrĂŒnden gefragt, um den Wahrheitsgehalt des Antrags zu prĂŒfen.

ZurĂŒck zum Inhalt

2. ZustÀndigkeit klÀren

Im zweiten Schritt muss geklĂ€rt werden, welcher Reha-KostentrĂ€ger zustĂ€ndig ist. Zur Auswahl stehen die Rentenversicherung, die Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften sowie die Agentur fĂŒr Arbeit / Arbeitsagentur. Auskunft darĂŒber, wer fĂŒr Sie zustĂ€ndig ist, können Sie bei den hier genannten Reha-KostentrĂ€gern erfragen bzw. auf deren Webseiten im Internet recherchieren. Weitere Infos zur ZustĂ€ndigkeit finden Sie auch hier.

schaubild reha versorgung

Praxis-Tipp: Fragen Sie zuerst dort nach, wo Sie sich aktuell befinden. Im Falle von Krankschreibung bei der Krankenkasse, bei Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt oder Jobcenter, bei Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft, bei Aufenthalt in einer Klinik beim Sozialdienst, bei mehr als 15 Jahren BerufstÀtigkeit bei der Rentenversicherung.

ZurĂŒck zum Inhalt

3. Voraussetzungen prĂŒfen 

Wenn Sie wissen, warum und wo Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen, mĂŒssen die Voraussetzungen geprĂŒft werden. Bestehen EinschrĂ€nkungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die auf gesundheitliche Handicaps zurĂŒckzufĂŒhren sind? Kann dieser Zusammenhang fachmedizinisch bestĂ€tigt werden? Kann eine berufliche Reha diese Handicaps ausgleichen?

ZurĂŒck zum Inhalt

4. LTA-Antrag stellen

Wenn Sie den Grund, die ZustĂ€ndigkeit und die Voraussetzungen geprĂŒft haben, können Sie nun Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Das richtige Formular, ein Merkblatt und eine AusfĂŒllhilfe fĂŒr den LTA-Antrag erhalten Sie in den Beratungsstellen der Reha-KostentrĂ€ger oder online auf deren Webseiten. Wichtig ist, dem Antrag alle medizinischen Dokumente anzufĂŒgen, die Ihren Reha-Bedarf bestĂ€tigen.

ZurĂŒck zum Inhalt

5. Bewilligung abwarten

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vollstÀndig abgegeben bzw. versandt haben, erhalten Sie eine EingangsbestÀtigung. Die Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung kann wenige Wochen bis mehrere Monate betragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die restliche Bearbeitungszeit anhand der EingangsbestÀtigung zu erfragen.

Praxis-Tipp: Die Dauer der Bearbeitung des LTA-Antrags wird erst ab dem Tag gezĂ€hlt, an dem alle benötigten Unterlagen vollstĂ€ndig vorliegen. HĂ€ufig fehlen Ă€rztliche Stellungnahmen o.Ă€. Hier können Sie durch Nachfragen aktiv mitwirken und die Bearbeitungsdauer verkĂŒrzen.

ZurĂŒck zum Inhalt

6. Bescheid erhalten

Sobald Sie Ihren Bescheid erhalten haben, mĂŒssen Sie diesen genau lesen und prĂŒfen. Sollte es sich um eine Bewilligung handeln, befolgen Sie einfach die Anweisungen im Bescheid. Sollte der Bescheid fehlerhaft sein oder eine Ablehnung enthalten, haben Sie innerhalb der genannten Frist das Recht auf Widerspruch. Bei Unklarheiten nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zustĂ€ndigen Reha-KostentrĂ€ger auf.

ZurĂŒck zum Inhalt

7. Genehmigt, wie geht es weiter?

Ein Bescheid zur beruflichen Reha fĂ€llt unterschiedlich aus. Oft wird zunĂ€chst ein Bescheid zugestellt, in dem Ihnen der Reha-KostentrĂ€ger allgemeine Leistungen bewilligt. ZusĂ€tzlich erhalten Sie eventuell einen weiteren Bescheid, mit dem Ihnen berufliche Vorbereitungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen bewilligt werden.
Eine schnelle Möglichkeit ist immer, den Absender des Bescheides direkt zu kontaktieren.

  1. Dazu benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer
  2. Die Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf, Seite 1, oben rechts
briefkopf deutsche rentenversicherung bund antraege
Briefkopf der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)
ZurĂŒck zum Inhalt

Nur ein vollstÀndig abgegebener LTA-Antrag verhindert eine unnötig lange Bearbeitungsdauer.

Wiebke Wendt (Fachbereichsleitung Berufliche Rehabilitation, IBB AG)

Wer ist fĂŒr meinen LTA-Antrag zustĂ€ndig?

Ihr LTA-Antrag bei der Agentur fĂŒr Arbeit / Arbeitsagentur:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden bei Arbeitslosigkeit durch die Agentur fĂŒr Arbeit / Arbeitsagentur auf Antrag gewĂ€hrt. Sofern Sie die Leistungen der beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der fĂŒr Ihren Wohnsitz zustĂ€ndigen Agentur fĂŒr Arbeit / Arbeitsagentur. Dort erhalten Sie auch das erforderliche Formular, ein Merkblatt und eine AusfĂŒllhilfe fĂŒr den LTA-Antrag. Wie Sie einen Reha-Antrag bei der Arbeitsagentur online stellen, erfahren Sie hier.

ZurĂŒck zum Inhalt

Ihr LTA-Antrag (G0100/G0130) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):

Bei mehr als 15 Jahren BerufstĂ€tigkeit ist die Rentenversicherung zustĂ€ndig. Das Wichtigste im DRV-LTA-Antrag (G0100/G0130) ist die Beantwortung der Fragen nach dem Warum und Wie. Diese sind Bestandteil des DRV-Antrags. Auch im BeratungsgesprĂ€ch oder per Online-LTA-Antrag werden Ihnen diese Fragen gestellt. Es ist daher empfehlenswert, sich mit den GrĂŒnden Ihres Reha-Wunsches genau auseinanderzusetzen und zu ĂŒberlegen, welche Leistungen helfen könnten. 

Auszug DRV Formular G0130
Auszug DRV Formular G0130 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)

Einen Überblick, welche Leistungen Ihnen mit einem DRV LTA-Antrag (G0100/G0130) zustehen, gibt Ihnen diese Übersicht.

ZurĂŒck zum Inhalt

Ihr LTA-Antrag bei der Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft:

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit versucht die gesetzliche Unfallversicherung, Ihre RĂŒckkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber werden dafĂŒr alle notwendigen Maßnahmen besprochen, abgestimmt und entschieden. In diesem Verlauf muss kein LTA-Antrag extra gestellt werden. 

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) unterstĂŒtzen Sie Rehabilitations-Manager – kurz Reha-Manager oder Berufshelfer genannt – aktiv bei allen benötigten VorgĂ€ngen und Leistungen. Sie sind wĂ€hrend der gesamten Rehabilitation die zentralen Ansprechpersonen fĂŒr Sie und arbeiten auf Grundlage eines gemeinsam erstellten Reha-Plans.

Alle wichtigen Infos zu den verschiedenen KostentrÀgern

  • Deutschen Rentenversicherung: Allgemeine Website zur Beruflichen Rehabilitation | Mehr Informationen
  • Deutschen Rentenversicherung: LTA-Antrag zum AusfĂŒllen und Ausdrucken (z.B. G0130 Antrag, G0100 Antrag) | Mehr Informationen
  • Deutschen Rentenversicherung: LTA-Antrag online stellen (z.B. G0130 Antrag, G0100 Antrag) | Mehr Informationen
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Allgemeine Website zur Beruflichen Rehabilitation | Mehr Informationen
  • Agentur fĂŒr Arbeit / Arbeitsamt: Allgemeine Website zur Beruflichen Rehabilitation | Mehr Informationen
ZurĂŒck zum Inhalt

Was tun bei einer Ablehnung?

Wurde Ihr LTA-Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht innerhalb der genannten Frist (regulĂ€r 4 Wochen) schriftlich Widerspruch einzulegen. Bevor Sie in Widerspruch gehen, sollten Sie jedoch das gesamte Antragsverfahren prĂŒfen. Wurde der Reha-Antrag korrekt ausgefĂŒllt? ErfĂŒllen Sie alle Kriterien und Voraussetzungen, die fĂŒr eine berufliche Reha notwendig sind? Wurden alle Fristen und Termine eingehalten?

Praxis-Tipp: Um die Frist zum Widerspruch einzuhalten, genĂŒgt es, dem Ablehnungsbescheid zunĂ€chst ohne BegrĂŒndung zu widersprechen und die BegrĂŒndung spĂ€ter nachzureichen. So verschaffen Sie sich etwas Zeit, Ihre BegrĂŒndung fundiert vorzubereiten und genĂŒgend Argumente zu sammeln.

1. Kontaktaufnahme

Wenn Sie sich entschieden haben, dem Ablehnungsbescheid zu widersprechen, folgt der erste Schritt zur Vorbereitung Ihres Widerspruchs. Nehmen Sie mit der ausstellenden Behörde oder Versicherung Kontakt auf. In einem gemeinsamen GesprĂ€ch werden Ihnen die meist ungenau formulierten, schwer verstĂ€ndlichen AblehnungsgrĂŒnde detailliert erklĂ€rt.

2. Medizinische Besprechung

Besprechen Sie im Anschluss die Ablehnung Ihres LTA-Antrag mit Ihren behandelnden Ärzten. Ihre sogenannten Behandler kennen Sie und Ihre gesundheitliche Situation am besten. Sind Ihre Ärzte auch der Meinung, dass der Ablehnungsbescheid ungerechtfertigt ist, können sie Ihnen eventuell wichtige Argumente oder medizinische Nachweise liefern, die fĂŒr Ihren Antrag sprechen.

Praxis-Tipp: ÜberprĂŒfen Sie, ob weitere oder aktuellerer medizinische Nachweise verfĂŒgbar sind. Wenn ja, fordern Sie diese von Ihren Behandlern an. Je mehr Ă€rztliche Stellungnahmen die Notwendigkeit fĂŒr eine berufliche Rehabilitation bescheinigen, umso besser. Diese Atteste legen Sie Ihrem Widerspruch bei.

Widerspruch verfassen

Haben Sie alle Argumente und Nachweise beisammen, schreiben Sie Ihren Widerspruch. Wichtig ist, dass folgende Daten enthalten sind:

  • Name, Anschrift, Versicherungsnummer
  • Aktenzeichen, Datum der Ablehnung
  • AusfĂŒhrliche BegrĂŒndung Ihres Widerspruchs
  • Alle vorliegenden Ă€rztlichen Befunde
  • EigenhĂ€ndige Unterschrift
  • Vermerk dazu, dass die BegrĂŒndung des Widerspruchs nachtrĂ€glich erfolgt (falls Widerspruch vorerst ohne BegrĂŒndung eingereicht wurde)

Praxis-Tipp: Sobald ein Antrag entschieden ist, kann man ihn nicht mehr zurĂŒckziehen. Das gilt entsprechend auch, wenn Sie Ihren LTA-Antrag zurĂŒckziehen wollen: Nach der Ablehnung ist das nicht mehr möglich.

Weiterer Ablauf

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen bis wenige Monate betragen. Nachdem Ihr Widerspruch entschieden wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid (regulĂ€r per Post) ĂŒber die neue Entscheidung. Es kann sich hier um einen weiteren Ablehnungsbescheid oder um einen Aufhebungsbescheid handeln. Letzterer hebt die Ablehnung Ihres LTA-Antrags auf. Wenn Ihre berufliche Reha nach Widerspruch genehmigt wurde, nehmen Sie Kontakt mit der bewilligenden Stelle auf und klĂ€ren alle weiteren Einzelheiten.

Klage vor dem Sozialgericht

Gegen einen weiteren Ablehnungsbescheid können Sie sozialgerichtlich klagen. Bevor Sie einen Rechtsstreit beginnen, sollten Sie sich bei Juristen, passenden Vereinen und VerbĂ€nden ausfĂŒhrlich beraten lassen.

ZurĂŒck zum Inhalt

Sie benötigen eine Beratung?

Sie haben noch Fragen und benötigen Informationen zu Weiterbildungen oder Umschulungen? Jetzt kostenlose Beratung sichern!

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Anrede
Name*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verÀndert werden.